Verein PIA

Was verbirgt sich hinter dem Begriff PiA?


Der mildtätige Verein PiA - Perspektive im Alter e.V. Seukendorf - vermietet den privaten Wohnraum an die zwölf in der Gemeinschaft lebenden Personen, bzw. an deren gesetzliche Vertreter. Der Verein unterstützt die Wohngemeinschaften in unterschiedlichen Belangen.



Serviceleistung


Wir kümmern uns um den Mietvertrag, sowie die Nebenkostenabrechnung und Rund um Ihre Fragen zur Wohneinheit.

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In der Praxis stellt sich für die aktiven Mitglieder die Frage nach einer geeigneten Rechtsform ihres Gremiums der Selbstbestimmung. Art und Umfang möglicher Haftung, die Rechtsbeziehung der einzelnen Mitglieder untereinander sowie die Rechtsbeziehung des Gremiums der Selbstbestimmung nach außen hin sollen hierdurch geregelt werden.


Der Verein „Perspektive im Alter“ ist ein eingetragener Verein (Abkürzung: e.V.), der in das Vereinsregister des Amtsgerichts Fürth eingetragen ist. Mit der notariell beglaubigten Eintragung hat der Verein die Rechtsfähigkeit erlangt. Eingetragene Vereine sind juristische Personen. Der Vorstand vertritt den Verein nach außen. Für Verbindlichkeiten, die der eingetragene Verein eingeht, haftet nicht das einzelne Vereinsmitglied mit dem jeweiligen Privatvermögen, sondern nur der Verein mit dem Vereinsvermögen. Dies gilt auch, wenn diese Verbindlichkeit allein durch Handeln des Vorstands entstanden ist. Der Verein „Perspektive im Alter“ e.V. wurde am 18.05.2015 von 12 Gründungsmitglieder gegründet, die als passive Mitglieder in den Verein eingetreten sind. Der Verein hat sich zum Ziel gesetzt, die ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Seukendorf zu initiieren und zu etablieren. Die Aufgaben des Vereins vor Gründung der Gremien der Selbstbestimmung bestehen aus:


  • Gründung eines eingetragenen Vereins, der mit notariell beglaubigter Eintragung der Rechtsfähigkeit erlangt
  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit bzw. Mildtätigkeit im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung § 60 a AO
  • Abschluss einer Ausfallbürgschaft zur finanziellen Absicherung durch die Gemeinde Seukendorf
  • Mietgarantievereinbarung durch Abschluss eines Gewährleistungsvertrages durch die Gemeinde Seukendorf
  • Verhandlungen und Abschluss eines Mietvertrages für die beiden Wohngemeinschaften
  • Absichtserklärung mit Dienstleistungserbringer für Pflege, Hauswirtschaft und Betreuung
  • Konzepterstellung der ambulant betreuten Wohngemeinschaften in Seukendorf
  • Beantragung von öffentlichen Förderungsmöglichkeiten
  • Ausstattung der Gemeinschaftsräume durch erreichte Fördermittel
  • Vermietung an die Bewohner


Um die Selbstbestimmung der aktiven Mitglieder des Vereins PiA (Bewohner der beiden WG´s) zu gewährleisten, wird nach Einzug der ersten Bewohner in die beiden Wohngemeinschaften und nach Gründung der beiden Gremien der Selbstbestimmung eine Neuwahl der Vorstandschaft durch ausschließlich stimmberechtigte aktive Mitglieder (Bewohner) durch eine Mitgliedsversammlung

angestoßen.


Zweck des Vereins


  • Zweck des Vereins ist es, pflege- und hilfsbedürftigen Menschen die Organisation des gemeinschaftlichen Zusammenlebens in einem gemeinsamen Haushalt, sowie die Inanspruchnahme externer Pflege- und Betreuungsleistungen zu ermöglichen.
  • Der Verein tritt als Hauptmieter der beiden Wohngemeinschaften auf und wird die Apartments für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften untervermieten.
  • Beantragung von Förderungen für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften
  • Die Anschaffung und Ausstattung der gemeinschaftlichen Räume durch Fördermittel.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 bis 69 AO) in der jeweils gültigen Fassung.
  • Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke.


Ziel dieser ambulant betreuten Wohngemeinschaften ist es, den häuslichen, pflegerischen und betreuerischen Alltag der aktiven Vereinsmitglieder gemeinsam im Hinblick auf ihren persönlichen Hilfsbedarf möglichst optimal in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen und wirtschaftlich zu gestalten. Die ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine selbständige und unabhängige Gruppe, die – unter Berücksichtigung der Vertretungsverhältnisse – in allen das Zusammenleben betreffenden Fragen eigenverantwortlich entscheidet und autonom über ihre Betreuung und Pflege und die damit zusammenhängenden Fragen bestimmt.


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Unseren Aufnahmeantrag finden Sie nachfolgend. Wir freuen uns über Ihre Unterstützung bereits ab 24,- € pro Jahr.

Höhere freiwillige Beiträge begrüßen wir. Wußten Sie, dass Sie unseren Jahresbeitrag steuerlich geltend machen können. Wir sind als mildtätig anerkannt. Bis 100 € genügt der Kontoauszug als Nachweis, gerne stellen wir Ihnen auch eine Spendenbescheinigung aus.

Aufnahmeantrag

Was Sie noch wissen sollten:

Sie interessieren sich für eine Wohneinheit als Mieter? Wir sind stets für Sie da!


Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, ab wann Sie einziehen wollen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung. 

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