Organisation

Die Organisation der Wohneinheiten

Die rechtliche Organisation der ambulant betreuten Wohngemeinschaft

Stabile rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen vermitteln allen Akteuren einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft verbindliche Sicherheit. Sie dienen aber auch zur strukturierten Aufgaben- und Anforderungsdefinition für die jeweiligen Beteiligten.

Auf den ersten Blick zeigt sich eine Vielfalt von möglichen Verträgen und Vereinbarungen. Genau diese sichern und strukturieren die Selbstbestimmung der Mitglieder innerhalb und außerhalb der Wohngemeinschaft. Dazu gehört zum einen die grundlegende notwendige rechtliche Trennung vom privaten Mietverhältnis und den möglichen Dienstleistungen (z. B. Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft), wie bei jedem privaten Wohnen. Zum anderen garantieren die einzelnen Vereinbarungen die freie, jeweils unabhängige Gestaltung und Wahl der Dienstleistungsanbieter. In der Praxis steht z. B. bürgerliches Engagement neben professionellen Dienstleistungsanbietern. Die wesentlichen vertraglichen Kernbereiche einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft umfassen die:

  • Sicherung des Wohnens (Mietvertrag)
  • Sicherung der Selbstbestimmung durch Bildung eines Gremiums der Selbstbestimmung (Vereinbarung als Satzung)
  • Sicherung der Hauswirtschaft, Pflege und ggf. Betreuung durch ambulanten Dienstleistungsanbieter und bürgerliches Engagement (Pflege- und / oder Betreuungsvertrag)

Mietvertrag
Für jeden/jede WG-Bewohner/-in gibt es einen Mietvertrag, der die Vermietung der Räume und deren Kosten regelt. Der übliche Standardmietvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Bewohner/-innen und des Vermieters.

Betreuungsvertrag
Jeder/jede WG-Bewohner/-in muss einen separaten Betreuungsvertrag abschließen. Dieser regelt die Bedingungen der Betreuung der Bewohner/-innen inhaltlich und finanziell. In der Regel wird das Betreuungspersonal von einem ambulanten Pflegedienst gestellt. Die Kosten für die Betreuung werden grundsätzlich von dem/der WG-Bewohner/-in erbracht.

Pflegevertrag
Jeder/jede WG-Bewohner/-in schließt einen Pflegevertrag für die Regelung seiner/ihrer Pflegebedürftigkeit ab. Der Vertrag entspricht den Anforderungen des Sozialgesetzbuches (SGB) XI und SGB V.

Was Sie noch wissen sollten:

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